AGB

1. Ausschließliche Geltung

1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als unsere Erfüllungsgehilfen (Fa. Full Intention, Inh. Björn Winkler) erbracht werden.

1.2 Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

1.3 Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen. Insbesondere die vorbehaltlose Lieferung von Waren oder die Leistung von Diensten oder die Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bedingungen

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Insbesondere ist die Übersendung einer Preisliste kein Angebot.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.

 

Die in Werbemitteln (Prospekt, Rundschreiben etc.) angezeigte Preislisten oder Angebote, sowie technische Angaben und Leistungsbeschreibungen in überlassenen Unterlagen sind unverbindlich, soweit wir sie nicht in der Auftragsbestätigung als ausdrücklich verbindlich bezeichnen.

2.4 Ein durch uns gemachtes verbindliches Angebot bleibt für eine Dauer von maximal 3 Monaten ab Angebotserstellung, annehmbar.

Wir behalten uns das Recht vor, von dem Angebot Abstand zu nehmen, soweit die Durchführung des angebotenen Vertrags, durch neue Umstände, die nach Angebotserstellung eingetreten sind, mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist oder anderweitige gravierende Umstände eingetreten sind, welche die Aufrechterhaltung des Angebots als nicht vertretbar erscheinen lassen.

2.5 Das Zustandekommen eines Vertrags durch Übersendung eines kaufmännischen Bestätigungs-schreibens seitens des Bestellers ist ausgeschlossen. Ein Schweigen unsererseits kann nicht als Annahme oder Zustimmung gewertet werden.

 

3. Lieferzeit und Leistungserbringung

3.1 Soweit wir keinen fixen Termin zur Vertragsdurchführung schriftlich zugesichert haben oder eine Frist schriftlich vereinbart wurde, sind genannte Termine und Fristen als bloße Richtpunkte zur zeitnahen Erfüllung anzusehen.

3.2 Liefer- und Leistungsfristen beginnen frühestens nach unserer Auftragsbestätigung. Soweit der Auftraggeber noch Einzelheiten bzgl. der Durchführung der Leistung mitteilen muss, oder er seinerseits Vorarbeiten oder Mitwirkungsakte zu vollbringen hat, beginnt die Leistungsfrist erst mit schriftlicher Mitteilung (außer wir erbringen die Leistung), dass der Auftraggeber diese Obliegenheiten erbracht hat.

3.3 Soweit die Vertragsdurchführung von der aktuellen Witterung abhängig ist, bleibt es uns vorbehalten, die Leistung zu verweigern, wenn Sie aus unserer Sicht nicht erfolgsversprechend ist, bzw. die Gefahr besteht, dass die primäre Vertragserfüllung vereitelt würde und eine Nachbesserung wahrscheinlich wird.

 

4. Erfüllungsort und Gefahrübergang

4.1 Erfolgs- und Leistungsort ist unser Firmensitz in Herford.

4.2 Soweit nicht anderes vereinbart worden ist, werden Sachen auf Gefahr des Bestellers versendet.

4.3 Die Versandart wird durch uns bestimmt, ebenso der Frachtführer. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen und Kosten des Bestellers abgeschlossen.

4.4 Teillieferungen sind zulässig.

 

5. Preise und Zahlung

5.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Montage-, Verpackungs- und Versandkosten, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

5.2 Bis zu einer Entfernung von 20 km von unserem Firmensitz in Herford sind An- und Abfahrtswege kostenfrei. Bei weiteren An- und Abfahrtswegen wird eine den Energiepreisen angepasste Kilometerpauschale berechnet, jedoch mindestens i.H.v. 0,30 Euro.

Die Wegstrecke wird mit Hilfe eines Routenplaners (z.B. „google maps“) erstellt. Hierbei wird die zeitlich schnellste Route zur Abrechnungsgrundlage. Es bleibt uns frei, eine notwendige weitere Anfahrtsstrecke nachzuweisen und zu berechnen.

5.3 Bei Verträgen, die die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen beinhalten und über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, sind wir berechtigt, eingetretene Preiserhöhungen durch Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches in entsprechendem Umfang an den Besteller weiterzugeben.

5.4 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, auch wenn wir zu ihrer Begleichung zahlungshalber Wechsel angenommen haben, sofort fällig.

 

6. Gestaltungsvorschlag und Entwürfe

6.1 Gestaltungsvorschläge, Designs und andere Entwürfe sind kostenpflichtig, außer es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.2 Kommt es aufgrund der unter 6.1 genannten Arbeiten zu einem Vertragsabschluss, so werden die getätigten Vorarbeiten mit der Schlussrechnung verrechnet, bzw. gehen die Kosten für Entwurf etc. in der Endrechnung auf.

 

7.Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

7.1 Eine Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.Die Geltendmachung eines Zurück-behaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur endgültigen Kaufpreiszahlung vor.

Weiter behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren solange vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen gleich aus welchem Rechtsgrund, bezahlt sind.

8.2 Unbeschadet des vorgenannten Rechts, darf der Besteller die gelieferte Ware ordnungs-gemäß weiterverarbeiten und im normalen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er sich nicht uns ggü. in Verzug befindet oder seine Zahlung einstellt.

 

9. Mängelansprüche

9.1 Beim Kauf neuer Sachen obliegt uns bei der berechtigten Beanstandung die Wahl der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Besteller stehen weiter die gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag und Minderung und im Falle von Werkverträgen der Anspruch auf Selbstvornahme und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.

9.2 Soweit sich die Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand vom Besteller oder einem Dritten nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort (dort wo der Besteller die Ware tatsächlich in Besitz nimmt) verbracht worden ist, trägt diese Kosten der Besteller, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes oder war bei Vertragsschluss mit uns vereinbart.Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur unter den Voraussetzungen der nachstehenden Ziffer 10 zu.

§ 377 HGB bleibt unberührt.

 

 

10. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen in gesetzlicher Höhe, wenn diese

auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder

10.1.2 auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder

10.1.3 auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf Arglist beruhen oder    10.1.4 auf der Verletzung einer Pflicht aus einem übernommenen Beschaffungsrisiko oder einer übernommenen Garantie beruhen.Sind die vorstehenden Voraussetzungen zu 10.1.1 bis 10.1.4 nicht erfüllt und beruht ein Schaden auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelung sind Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Besteller vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.10.2 Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

 

11. Verjährung von Sachmängelansprüchen

Ansprüche unseres Vertragspartners aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,

bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder

es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 479 BGB oder

Der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.In den Fällen 11.1, 11.2 und 11.3 und für Schadensersatzansprüche, soweit diese nicht gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

 

12. Rechte Dritter/ Freistellung

Der Besteller versichert, Inhaber der für den Auftrag erforderlichen Rechte,

insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte bzw. einer Lizenz zur Vervielfältigung und/oder Verbreitung der von ihm eingereichten Unterlagen zu sein. Sollten Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten einer erforderlichen Rechtsberatung.

 

13.Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

12.1 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bielefeld. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie zwischen zwei Vertragsparteien mit Sitz in Deutschland. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

 

14. Sonstige  Bestimmung

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäfts-bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.